Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 treten die Bundesschutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz in der Stadt Leipzig außer Kraft.
Damit ist neben dem Präsenzunterricht gemäß § 23 Absatz 2, 3 SächsCoronaSchVO wieder die Durchführung des eingeschränkten Regelbetriebes mit festen Klassen oder Gruppen in Schulen der Primarstufe möglich. Nachfolgend erfahren Sie den Ablauf des Schulalltags ab dem 17.05.21:
Modus:
Es findet Klassenleiterunterricht statt. Die eingeschränkte Stundentafel gilt weiterhin. Demnach wird vorrangig Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch (Klasse 3 und 4) unterrichtet.
Einlass:
Es gibt keine zeitliche Stafflung. Das bedeutet, dass alle Kinder von 7:30 Uhr – 7:55 Uhr (Ankommenszeit) zur Schule kommen. Die Klassen nutzen weiterhin folgende Zugänge:
1a Kleines Tor Eingang A | 1b Großes Tor Eingang B | 1c Kleines Tor Eingang A | 1d Großes Tor Eingang B | DaZ1 Kleines Tor Eingang A |
2a Kleines Tor Eingang A | 2b Kleines Tor Eingang B | Klasse 2c Großes Tor Eingang C | Klasse 2d Großes Tor Eingang C | |
3a Großes Tor Eingang C | 3b Kleines Tor Eingang A | 3c Kleines Tor Eingang A | ||
4a Großes Tor Eingang B | 4b Kleines Tor Eingang A | 4c Großes Tor Eingang B |
Unterricht:
Der Unterricht beginnt 8:00 Uhr. Die Klassenstufen 1 und 2 haben jeden Tag vier und die Klassenstufen 3 und 4 fünf Stunden.
Unterrichtszeiten:
Einlass- und Unterrichtszeiten | |
Klassenstufe 1, 2 und DaZ1 | Einlass: 7:30 Uhr – 7:55 Uhr Unterricht: Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 11:45 Uhr |
Klassenstufe 3 | Einlass: 7:30 Uhr – 7:55 Uhr Unterricht: Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Klassenstufe 3 | Einlass: 7:30 Uhr – 7:55 Uhr Unterricht: Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 12:45 Uhr |
Pausen:
Die Hofpausen finden für die jeweiligen Klassenstufen gestaffelt statt. Die Zeiten für die Frückstücks- und die Spielpause werden von den KlassenlehrerInnen eigenständig festgelegt.
Corona-Test:
Corona-Tests erfolgen am Montag und Donnerstag. Die Verfahrensweise des Tests ändert sich nicht.
Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutzverordnung, den zweimaligen Test pro Woche zuhause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Demnach müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden. Die bisherige Selbstauskunft entfällt damit.
Wir freuen uns, dass wir am Montag wieder alle Schülerinnen und Schüler in unserer Schule begrüßen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Baron & L. Moran
Schulleiterin Stellv. Schulleiter