Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Corona- Schutz – Verordnung vom 29.03.2021 gibt es ab dem 12.04.2021 weitere schulische Maßnahmen, über die ich Sie heute informieren möchte. Grundsätzlich haben alle Regelungen, die vor den Ferien galten, weiter Bestand.
Hier die wichtigsten Maßnahmen noch einmal zusammengefasst:
- Personensorgeberechtigte können ihre Kinder von der Präsenzbeschulung befreien. Das muss schriftlich erfolgen. Bitte schicken Sie eine E-Mail an: froebelschule-leipzig@t-online.de
Kinder, die nicht an der Präsenzbeschulung teilnehmen, lernen in „Häuslicher Lernzeit“. Sie haben die Möglichkeit immer mittwochs und freitags von 8:30 Uhr – 9:15 Uhr die Aufgaben an der Rückseite der Schule abzuholen.
- An den organisatorischen Abläufen (Einlasszeiten, Ein-bzw. Ausgänge, Unterrichtszeiten, Abholung im Hort…) wird sich nichts ändern.
- Für schulfremde Personen ist das Betreten des Schulgeländes weiterhin untersagt.
- Eine Maskenpflicht für GrundschülerInnen gilt in den Gemeinschaftsräumen (Fluren, Toiletten, Speiseräumen…).
Das ist ab dem 12.04.2021 neu:
Mit der neuen Corona- Schutz – Verordnung vom 29.03.2021 ist der Schulbesuch der Kinder an eine 2 x wöchentliche Testpflicht gebunden.
Wenn ihr Kind keinen qualifizierten Nachweis in der Schule vorlegen kann, besteht die Möglichkeit der kostenfreien Selbsttestung in der Schule.
Dieser Test ist ein Rapid SARS-COV-Antigentest mit einem Tupfer, welcher 2,5cm in die Nase eingeführt werden muss.
Wir werden am 13.04.2021 mit den Tests beginnen. In den darauffolgenden Wochen wird die Testung immer montags und donnerstags nach dem Einlass und den üblichen Hygienemaßnahmen in den Klassenräumen unter Aufsicht einer Lehrperson durchgeführt.
Die Kinder führen diese Tests selbst durch. Die Lehrerinnen und Lehrer werden sich sehr um eine Unterstützung bemühen, aber keinesfalls den Test bei den Kindern durchführen. Ein genaue Videobeschreibung finden Sie unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind das Testverfahren, damit es damit vertraut ist, wenn es den Test allein in der Schule durchführen muss.
Voraussetzung für die Selbsttestung in der Schule ist die von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung, in der auch erklärt ist, wie wir verfahren, sollte ein Test positiv ausfallen. Bitte geben Sie diese Erklärung Ihrem Kind am Montag bzw. Dienstag mit. Ohne diese Einwilligung ist ein Schulbesuch nicht möglich. Sollte die Einwilligungserklärung am Dienstag fehlen, rufen wir Sie an und Sie müssten Ihr Kind von der Schule abholen. Bitte gewährleisten Sie, dass wir Sie telefonisch erreichen können. Sollte sich Ihre Telefonnummer vor kurzem geändert haben, leiten Sie diese bitte an das Sekretariat weiter (telefonisch oder per E-Mail).
Liebe Eltern, es ist uns sehr bewusst, dass diese Testpflicht wieder eine erneute Herausforderung für alle sein wird, zumal die Kinder noch sehr jung sind. Wir können Ihnen nur versichern, dass wir alles dafür tun werden, dass dieses Testverfahren auch gelingt.
Mit freundlichen Grüßen
K. Baron L. Moran
Schulleiterin Stellv. Schulleiter
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